Firma gründen – einfach, schnell und günstig Ihre Aktiengesellschaft (AG) gründen.

Wie kann ich in der Schweiz mit Geld eine AG gründen?

Eine AG gründen bedeutet eine Firma gründen, doch wie gehe ich vor? Der Netnotar erklärt Ihnen die Gründungsschritte.

Sie haben sich entschlossen eine Aktiengesellschaft zu gründen. Nun errichten Sie als erstes ein Sperrkonto bei einem Bankinstitut, wo Sie ihre Einlagen hinterlegen. Das Mindestkapital der Aktiengesellschaft beträgt CHF 100’000.00. Sie liberieren mindestens zu 50%, dass heisst sie bezahlen mindestens CHF 50’000.00 ein. Das Bankinstitut bestätigt anschliessend schriftlich dass die Einlagen hinterlegt sind.
Als nächstes folgt die eigentliche Gründung der Gesellschaft, der Errichtungsakt. Eine Urkundsperson (Notar) erstellt über den Errichtungsakt eine Öffentliche Urkunde.
Im Errichtungsakt dokumentieren Sie anlässlich einer Versammlung Ihren Willen zur Gründung einer AG. Sie erklären darin, eine Aktiengesellschaft gründen zu wollen. Ausserdem legen Sie die Statuten fest, um Ihrer Gesellschaft eine individuelle Ordnung zu geben, zeichnen die Aktien und bestellen die Organe (Verwaltungsrat und Revisionsstelle).
Die AG wird dann dem Handelsregister angemeldet und anschliessend eingetragen.

AG gründen in 4 Schritten, so einfach geht’s:
  1. Sie gehen die Gründungsession von Netnotar durch und nutzen bei Bedarf die Vorschau
  2. Sie eröffnen ein Kapitaleinzahlungskonto
  3. Der Netnotar trifft für zugelassene Urkundspersonen und Notare die notwendigen Abklärungen. Ihre Gründung wird beurkundet und die Statuten werden beglaubigt
  4. Sie reichen die Gründungsdokumente beim Handelsregister ein

Häufig gestellte Fragen

Sie wollen eine Firma gründen? Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Fragen zur Gründung Ihrer Aktiengesellschaft mit Netnotar.

Wer eine Firma gründen will, muss sich Gedanken über die Rechtsform der Gesellschaft machen. Jede Gesellschaftsform hat Vor- und Nachteile.

Vorteile einer AG:
  • Es haftet nur das Aktienkapital für die Verbindlichkeiten der AG, jegliche persönliche Haftung mit dem Privatvermögen ist ausgeschlossen.
  • Aktien können einfach und jederzeit übertragen werden.
  • Als Aktionär hat man neben der Liberierungspflicht (Pflicht den gezeichneten Betrag einzubezahlen) keine zusätzlichen Pflichten.
  • Als Aktionär bleibt man anonym.
Nachteile einer AG:
  • Doppelbesteuerung, es wird der Aktionär und die AG besteuert
  • Hohes Grundkapital (mindestens CHF 100’000.00 davon CHF 50’000.00 liberiert)

Wer clever eine Firma gründen will, kann bereits bei den Gründungskosten sparen.

Gründen Sie dazu zunächst alleine, also eine Einpersonengesellschaft. Sie vereinfachen damit den Gründungsprozess und halten die notariellen Gebühren tief.

Nach dem Handelsregistereintrag können Sie jederzeit Aktien abtreten und weitere Aktionäre in die Gesellschaft aufnehmen. Solche Vorgänge müssen nicht publiziert werden.

Verzichten Sie auf aufwendige Sacheinlagen, gründen Sie bar.

Die Gründung einer AG mit Netnotar kostet CHF 500.00
(+ 8,1% MWST).

Nach der Gründung fallen zusätzlich Kosten und Gebühren für die Eintragung ins Handelsregister an. Erkundigen Sie sich bei Bedarf im Voraus über die Handelsregisterkosten und – gebühren beim zuständigen Handelsregisteramt. In der Regel können Sie bei einem Aktienkapital von CHF 100’000.00 mit ca. CHF 600.00 rechnen.

Wie lange es dauert bis Ihre Firmengründung im Handelsregister eingetragen ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Jeder Gründungsschritt benötigt Zeit.
Vom Einzahlen des Gründungskapitals bis zum Erhalten der Kapitalbescheinigung Ihrer Bank dauert es in der Regel einige Tage.
Danach bearbeitet Netnotar nach Vorliegen sämtlicher Dokumente Ihre Gründung.
Die Dauer bis zur Eintragung im Handelsregister ist von Kanton zu Kanton verschieden und liegt zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen. Bei Bedarf kann die Eintragung per Expressverfahren auf 5 Tage reduziert werden.

Nach der Gründung Ihrer Aktiengesellschaft reichen Sie folgende Dokumente beim Handelsregister ein:

  • Handelsregisteranmeldung
  • Öffentliche Urkunde
  • Statuten
  • Erklärung I (Stampa) und II (Lex-Friedrich)
  • Erklärung des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans betreffend Verzicht auf eine eingeschränkte Revision bei der Gründung*

*nur falls keine Revisionspflicht vorliegt.

Legen Sie los

Gründen Sie jetzt mit Netnotar Ihre Aktiengesellschaft. Sollten Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie unsere gratis Vorschau.

* zuzüglich 8,1% MWST und amtliche Gebühren